Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz liegt in der Verantwortung eines jeden Bauherren und Eigentümers.

 

Zur Unterstützung und fachlichen Beratung sind in jedem Fall kompetente Fachkräfte heranzuziehen. Mit einem ausführlichen Brandschutzkonzept kann bereits in der Phase der Vorplanung beginnend und durch alle Planungsphasen begleitend bis hin zur Fertigstellung abgesichert werden, dass das erforderliche, bauliche Schutzziel und das Sicherheitsniveau kostengünstig hergestellt werden und eine Nutzung/ Betrieb des Gebäudes dauerhaft, ohne Absinken der Sicherheit wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

 

Die bauliche Gestaltung und Ausstattung des Gebäudes in Verbindung mit der anlagentechnischen Ausrüstung und dem organisatorischen Brandschutz sind in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr so vorzusehen, dass auch der abwehrende Brandschutz (der Angriff der Feuerwehrkräfte im brenndenen Objekt) sichergestellt wird.

 

Seit 1. Januar 2016 gilt für Neubauten bzw. bei Bauten mit wesentlichen Änderungen und generellen Nutzungsänderungen gemäß § 47 Abs. 4 SächsBO eine Rauchmelderpflicht.